Selbst in der Coronakrise steigt die Nachfrage nach CBD. Das Naturprodukt ist der biologische Gegenspieler des illegalen THC und wirkt sich günstig auf Beschwerden wie Schmerzen, Ängste und Krampfleiden aus. Zwar wird die rechtliche Lage in Deutschland zunehmend klarer, gleichwohl herrscht auch unter den Behörden teils Uneinigkeit. Vor allem Kunden und Händler wünschen sich vor allem eins: Klarheit! Portale wie CannaTrust engagieren sich für mehr Transparenz, indem sie wissenschaftliche Fakten vermitteln und Anwender durch CBD Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Wort kommen lassen. In diesem Artikel finden Sie deshalb einige Ausschnitte aus unserem Interview mit dem CannaTrust-Gründer Hendrik Brettschneider.
Im Jahr 1940 wurde erstmals ein Fachartikel zum Thema CBD veröffentlicht. Zuvor hatte eine Gruppe von Chemikern der Universität Illinois den Pflanzenstoff in der Hanfpflanze entdeckt und isoliert. Seither ist viel passiert: Cannabidiol, wie CBD mit ganzem Namen heißt, erfreut sich weltweit einer wachsenden Beliebtheit. Mit seiner entzündungshemmenden, angstlösenden und schmerzlindernden Wirkung findet es vielerlei Anwendung und auch die Schulmedizin interessiert sich zunehmend für die Verbindung, die keinen berauschenden Effekt aufweist. CBD wird am häufigsten in Form von CBD Öl (hier mehr dazu) verwendet, jedoch unterschiedlich deklariert – zum Beispiel als Nahrungsergänzungsmittel oder Aromastoff. In Deutschland ist Cannabidiol frei verkäuflich, wird jedoch von Behörden genau beobachtet und teilweise auch zu Unrecht aus dem Verkehr gezogen.
Marktteilnehmer öffnen sich den gewöhnlichen Vertriebswegen
„Die Entstigmatisierung ist deutlich vorangeschritten“, freut sich Hendrik Brettschneider, Geschäftsführer der CannaTrust GmbH und Mitbetreiber des gleichnamigen Internetportals. Und tatsächlich hat der klassische Growshop zunehmend ausgedient. CBD-Händler bedienen sich den klassischen Vertriebswegen über bekannte Drogeriemärkte, Online-Versandhandel und Apotheken. Die wachsende Offline-Vermarktung erschließt dabei neue, weniger onlineaffine Kundenkreise. CannaTrust bietet potenziellen Kunden und Interessierten einen ständig aktualisierten Überblick der Marktlage in Deutschland und seinen Nachbarstaaten. Übrigens ist die Nachfrage nach CBD im Laufe der Coronakrise sogar gestiegen. „Grund hierfür ist vermutlich das wachsende Gesundheitsbewusstsein der Menschen“, so Brettschneider. Zwar wirkt sich die derzeit insgesamt nachlassende Kaufkraft wiederum auch auf Cannabis-Produkte aus, insgesamt gehört die Branche aber keinesfalls zu den Krisenverlierern – eher im Gegenteil.
Dennoch unterliegt Cannabis, speziell CBD, einigen Stigmatisierungen und Einschränkungen auf Seiten großer amerikanischer Unternehmen. So ist CBD bei Ebay, Amazon oder auch Google Adwords nahezu verboten. Warum? Hier kann man nur mutmaßen: wahrscheinlich, um illegalen Produkten mit viel THC jeglichen Vertriebsweg zu nehmen oder weil andere Interessen seitens großer Player aus der Pharmaindustrie hinter dieser Entscheidung stehen.
Konfliktthema Novel Food weiterhin ohne absehbare Lösung
Historische Dokumente belegen eindeutig, dass Hanf bereits vor Jahrtausenden genutzt wurde. Von einem „neuartigen Lebensmittel“, so die wörtliche Übersetzung von Novel Food, kann somit zunächst keine Rede sein. Im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sieht man dies anders. Die innovativen Extraktionsmethoden, wie mittels CO2, Lösungsmitteln oder Trockeneis, seien neu und damit auch die daraus entstehenden Endprodukte, so die Argumentation der Berliner Behörde, deren Wort allerdings keine Gesetzeskraft hat.
Dasselbe gilt für die EU-weite Novel Food Verordnung, die in Deutschland allerdings nicht rechtlich bindend ist. Das hindert untergeordnete Behören leider oft nicht daran, CBD-Nahrungsergänzungsmittel zu beschlagnahmen, kritisieren Experten. Zwar stehen die Chancen für Händler, in einem Gerichtsverfahren dank fehlender Verbindlichkeit der Positionen von BVL und EU Recht zu bekommen, ziemlich gut. Weniger Aufwand als ein Prozess verursacht aber die Umdeklarierung der CBD-Öle als Aromaprodukte. Die Aromenverordnung schließt eine Einstufung als Novel Food von vorneherein aus. Grundsätzlich gelten Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Cannabidiol in Deutschland aber als legal, eben wegen der fehlenden Verbote. Eine Ausnahme stellen CBD-Blüten bzw. Blütentee dar. Hier lässt sich die THC-Obergrenze kaum kontrollieren, zudem kann Tee leicht zum Rauchprodukt umfunktioniert werden.
Die rechtliche Situation aus verschiedenen Perspektiven
Hendrik Brettschneider stellt klar: „Am schwersten haben es aktuell die Händler. Diese geben sich alle Mühe geben, die Gesetze einzuhalten.“ Und trotzdem sehen sie sich, vor allem in manchen Bundesländern, häufigen Restriktionen ausgesetzt. Andere deutsche Länder behandeln das Thema hingegen sehr liberal und beinahe wohlwollend. Insgesamt ist das Thema CBD anders als THC von staatlicher Seite aus kaum bis gar nicht geregelt. Die Behörden streiten sich untereinander um die Auslegung der bestehenden Rechtslage. Die Position des BVL ist unmissverständlich: Cannabidiol muss entweder als Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneistoff betrachtet werden und ist damit zunächst einmal nicht verkehrsfähig. Die Meinung der Bundesbehörde ist dabei nicht repräsentativ für den Gesamtstaat. Ganz wichtig auch: es ist „nur“ eine Meinung, kein Gesetz!
Einfach nur gute Produkte erwerben möchten hingegen die Nutzer. Aromastoffe sind hier nicht gefragt, sondern entweder Nahrungsergänzungsmittel oder – sofern sehr hohe Dosierungen benötigt werden – CBD in Reinform auf Rezept vom Arzt. Einzig die Produzenten sehen die rechtliche Situation gelassen, schließlich ist das B2B-Geschäft sogar beim Thema Cannabidiol sehr eindeutig geregelt.
Klare rechtliche Bedingungen würden allen Akteuren helfen
Trotz zunehmender Transparenz und Beliebtheit: Noch ist nicht klar, wohin die rechtliche Reise geht. Im schlimmsten Fall wird natürliches Cannabidiol als Nahrungsergänzungsmittel vollständig verboten. Experten rechnen damit, dass in diesem Fall ein Markt für schlecht kontrollierbare Produkte entsteht.
Weiterhin ist zu befürchten, dass CBD dann nur noch in Reinform synthetisch durch Arzneimittelhersteller in den Verkauf gebracht werden darf.
Wünschenswert wäre hingegen eine Entwicklung hin zu klaren, bundesweit einheitlichen Regelungen. Die Branche wünscht sich klare rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere den zulässigen Höchstgehalt von CBD in Nahrungsergänzungsmitteln betreffend. Alle Menschen, die höherer Dosierungen benötigen, könnten diese dann durch eine ärztliche Verordnung erhalten. Der Unterschied zu Nahrungsergänzungsmitteln bestünde hierbei darin, dass es sich bei Produkten auf Rezept um Cannabidiol in Reinform mit klar definierten Wirkungen und Nebenwirkungen handelt.
Unser Experte blickt trotz allen Unklarheiten zufrieden auf die bisher geleistete Arbeit: „CannaTrust bringt Händler, Produzenten, Politik und Nutzer zusammen. Wir können den Markt auf diese Weise transparenter machen.“ Und Transparenz ist die wichtigste Entscheidungsgrundlage: Ganz gleich ob für die Kunden oder den Gesetzgeber. Auf diese Weise können man seinen Teil für die Sicherheit am Markt beitragen. In Zukunft sollten viele Unklarheiten aufgeräumt werden können und Cannabidiol wortwörtlich in aller Munde sein!