Eine Schwangerschaft ist für viele Frauen nicht nur eine Zeit der Vorfreude, sondern auch der Unsicherheit. Immer wieder kommen Sorgen und Ängste auf, die sich meist um einen zentralen Wunsch drehen: „Hoffentlich geht es meinem Kind gut“. Wer Sicherheit haben will, kann diese käuflich erwerben. Neben den Standarduntersuchungen bieten Ärzte eine ganze Reihe verschiedener Schwangerschaftsuntersuchungen an, die verschiedene Krankheiten und Behinderungen entweder ausschließen oder diagnostizieren. Eltern, die das Rundum-Paket haben wollen, müssen oft tief in die Tasche greifen, denn als sogenannte IgEL-Leistungen werden die meisten Schwangerschaftsuntersuchungen nicht von den Krankenkassen bezahlt.
IGeL-Leistungen – Ein lukratives Geschäft für Ärzte
Im Zusammenhang mit Schwangerschaftsuntersuchungen, die vom Gynäkologen durchgeführt werden, fällt immer wieder ein ganz spezieller Begriff: IGeL-Leistungen. Diese kommen nicht nur in der Gynäkologie, sondern in jedem medizinischen Bereich vor und beschreiben Zusatzleistungen, für die der Patient selbst aufkommen muss. Die einprägsame Abkürzung „IgEL“ steht für „individuelle Gesundheitsleistungen“ und beschreibt den Charakter der Untersuchungen. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Möglichkeiten, die allerdings nicht zwingend notwendig sind. Deswegen werden sie auch nicht von den Krankenkassen bezahlt.
Für die Ärzte (nicht nur Gynäkologen) sind IgEL-Leistungen ein lohnendes Geschäft – immerhin verdienen sie damit sehr viel Geld. Dieser lukrative Aspekt ist auch der Grund, warum Schwangerschaftsuntersuchungen immer wieder in die Kritik geraten. Der Vorwurf: Ärzte überreden die schwangeren Frauen zu Untersuchungen, die den Eltern nur wenige Erkenntnisse, den Medizinern dafür aber umso mehr Geld bescheren.
Schwangerschaftsuntersuchungen im Überblick
Die Liste der gesetzlichen und kostenpflichtigen Schwangerschaftsuntersuchungen ist lang. Viele davon können vom Gynäkologen, mache allerdings auch nur von Spezialisten durchgeführt werden. Diese Übersicht zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich Ihnen im Allgemeinen bieten, wenn es um das Thema Schwangerschaftsuntersuchungen geht.
Untersuchung | Zeitpunkt | Gesetzlich oder kostenpflichtig? |
Erst-Untersuchung zur Bestimmung der Schwangerschaft: Bluttest und allgemeine Beratung | 4. bis 8. SSW | gesetzlich |
Bescheinigung der Schwangerschaft für den Arbeitgeber, Poxoplasmose-, Zytomegalie-, Listeriose- und Cytomegalie-Tests | 4. bis 8. SSW | kostenpflichtig |
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung: Untersuchung von Vagina, Blut, Blutdruck, Urin, erster Ultraschall, Infos zur Pränataldiagnostik | 8. bis 12. SSW | gesetzlich |
Erst-Trimester-Screening(Untersuchung zur Bestimmung des Risikos einer Chromosomenstörung (bspw. Trisomie 21) | 12. bis 14. SSW | Kostenpflichtig |
(auf Wunsch ab dem 35. Lebensjahr) Amniozentese und Chorionzottenbiopsie | 12. bis 14. SSW | gesetzlich |
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung | 14. bis 16. SSW | gesetzlich |
AFP-Bestimmung | 14. bis 16. SSW | kostenpflichtig |
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung mit 2. Ultraschall | 18. bis 22. SSW | gesetzlich |
Doppel-Ultraschall, um eine Gestose-Gefährdung festzustellen | 18. bis 22. SSW | kostenpflichtig |
2. Toxoplasmose-Test | 18. bis 22. SSW | kostenpflichtig |
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung | 26. bis 28. SSW | gesetzlich |
Glukose-Toleranztest (oral) | 26. bis 28. SSW | kostenpflichtig |
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung mit 3. Ultraschall | 28. bis 32. SSW | gesetzlich |
3D/4D-Ultraschall | 28. bis 32. SSW | kostenpflichtig |
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung mit CTG | 34. bis 36. SSW | gesetzlich |
Streptokokken-Untersuchung der Geburtswege | 36. bis 38. SSW | kostenpflichtig |
Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung mit CTG | 28. bis 40. SSW | gesetzlich |
Quelle: http://www.gu.de/media/media/65/60652002988787/vorsorgeuntersuchungen_in_der_schwangerschaft.pdf
Die Liste zeigt, dass die Schwangerschaftsuntersuchungen fest auf die verschiedenen Schwangerschaftswochen (SSW) festgelegt sind. Das liegt natürlich an den unterschiedlichen Entwicklungsständen des Kindes und den erhöhten Risiken für bestimmte Krankheiten und Komplikationen.
Welche zusätzlichen Schwangerschaftsuntersuchungen sind sinnvoll?
Dass alle gesetzlich angeordneten sinnvoll und auch wichtig für Mutter und Kind sind, sollte selbsterklärend sein. Es handelt sich hierbei um den ausreichenden Schutz, der eine gute und gefahrlose Schwangerschaft garantiert. Die Standart-Leistungen sind per Gesetz in den Schwangerschaftsrichtlinien festgelegt und gelten für alle schwangeren Frauen.
Wenn es um die zusätzlichen, kostenpflichtigen Leistungen geht, muss jede Frau selbst entscheiden, welche Schwangerschaftsuntersuchungen in Anspruch genommen werden sollen und welche nicht. Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung ein bisschen zu helfen, sollen im Folgenden ein paar Untersuchungen genannt werden, die allgemein als sinnvoll gelten.
Das Erst-Trimester-Screening
Bei dem Erst-Trimester-Screening geht es darum, eventuelle Chromosomenstörungen auszuschließen. Die Schwangerschaftsuntersuchungen führen dazu, dass heute 95 % aller Fälle des Down Syndroms vorzeitig erkannt werden können.
Wichtig: Die Schwangerschaftsuntersuchungen ermitteln, wie hoch das Risiko einer Erkrankung ist. Wenn die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, wird eine zusätzliche Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt. Diese ist allerdings nur in 5 % aller Fälle notwendig. Mithilfe des Erst-Trimester-Screenings kann eine Erkrankung nicht behandelt werden.
Infektions-Untersuchungen
Dieses Gebiet umfasst mehrere Schwangerschaftsuntersuchungen, die auf verschiedene Infektionen hinweisen können. Hierzu gehören:
- Zytomegalie-Virus-Infektion à eine der häufigsten Infektionen bei Frauen, die teils schwere Folgen für das Kind (Taubheit, Entwicklungsstörungen) haben kann
- Windpocken
- Ringelröteln
- Toxoplasmose à Infektion, die durch den Genuss von rohem Fleisch hervorgerufen wird
- Bakterien im Geburtskanal à Untersuchung findet kurz vor der Geburt statt
Diese Schwangerschaftsuntersuchungen sind sinnvoll, da so die Wahrscheinlichkeit eines Risikos für das Kind verringert werden kann. Im Fall von Windpocken muss allerdings ausdrücklich erwähnt werden, dass Frauen, die diese Krankheit bereits hatten, außer Gefahr sind und dementsprechend keine Schwangerschaftsuntersuchung durchführen lassen müssen.
Zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen
[Bild 3D-Ultraschall]
Ein 3D- oder 4D-Ultraschall ist für die meisten Eltern keine Schwangerschaftsuntersuchung im eigentlichen Sinne. Sie entscheiden sich vielmehr für diese zusätzliche Untersuchung, weil sie sehen wollen, wie ihr Kind dreidimensional aussieht. Die erweitere Ultraschall-Untersuchung findet im letzten Schwangerschafts-Drittel statt, also in einer Zeit, in der das ungeborene Kind schon seit weit entwickelt ist und auch sehr viel Platz im Körper der Mutter braucht. Dementsprechend üppig und teils auch rissig ist der Bauch der Mutter in dieser Zeit. Ein 3D-Ultraschallbild ist eine tolle Entschädigung für alle bisherigen Strapazen und auch Schwangerschaftsstreifen, die in dieser Zeit auftreten.
Tipp: Zur Behandlung von Schwangerschaftsstreifen und Dehnungsstreifen eignet sich auch Traubenkernöl. |
Generell gilt beim Thema Schwangerschaftsuntersuchungen: Nicht alles, was Ihnen angeboten wird, ist auch unbedingt notwendig oder sinnvoll. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arzt vertrauen können und dementsprechend wissen, dass er Ihnen nichts empfehlen würde, was nicht auch sinnvoll ist.
Ein weiterer Punkt, der in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle spielt, ist der Einfluss der Schwangerschaftsuntersuchungen auf die werdenden Eltern. Mütter, die in der Schwangerschaft sowieso seelisch labil sind, lassen sich von verschiedenen Tests und Ergebnissen oftmals zusätzlich nervös machen und vergessen dabei vollkommen, die Schwangerschaft zu genießen. Aus diesem Grund gilt: Machen Sie zusätzliche Schwangerschaftsuntersuchungen nur, wenn diese nötig sind.
Quellen:
http://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/igel-warum-schwangerschaftsuntersuchungen-viele-muetter-verunsichern-a-847864.html
http://www.labor-enders.de/65.html
http://www.gu.de/media/media/65/60652002988787/vorsorgeuntersuchungen_in_der_schwangerschaft.pdf